Fördermöglichkeiten für Alltagsbegleitung und Betreuung 

Gerade wenn man Hilfe im Alltag oder bei Unternehmungen braucht, ist es manchmal schwer, diese im gewünschten Rahmen zu finanzieren

Die gute Nachricht: Die Pflegekasse unterstützt dabei

Was übernimmt die Pflegekasse?

  • Ab Pflegegrad 1: Anspruch auf Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI. 
  • 125€ pro Monat (bei allen Pflegegraden, ab Pflegegrad 1)
  • Dieser Betrag ist zweckgebunden